Ehrenamtliche Jugendarbeit – Erweitertes Führungszeugnis n. § 72a SGB VIII

Sehr geehrte Mitglieder und Leser,

der AV Petri-Heil e.V. Altenstadt ist Mitglied im bayerischen Jugendring und setzt nun die neue Gesetzgebung des § 72a SGB VIII um.

Zur ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung und Ausbildung unserer minderjährigen Jugendlichen benötigen sämtliche Jugendleiter/innen und Helfer in der Jugendarbeit des AV Petri-Heil Altenstadt e.V. ein erweitertes Führungszeugnis.

Damit wir unsere Jugendveranstaltungen durchführen können, ohne gegen Gesetze zu verstoßen und zum Schutze der uns anvertrauten Jugendlichen müssen unsere Jugendleiter und Helfer dieses erweiterte Führungszeugnis nachweisen.

Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt für die jeweiligen Personen bei den für sie zuständigen Gemeinden/Städten und ist für diese kostenfrei.

Elke Nagl

Bezirksjugendleitung des Fischereiverband Oberbayern